Steuererklärung 2019

10 Dinge, die ihr von der Steuer absetzen könnt

Es gibt Dinge im Leben, die muss man einfach tun: Die Steuererklärung zum Beispiel. Für viele ist es eine lästige Angelegenheit, die sich am Ende vielleicht nicht einmal auszahlt. Im schlimmsten Fall müssen wir Geld nachzahlen. Im besten Fall bekommen wir etwas zurückgezahlt. Damit auch möglichst das Letztere eintritt, ist es wichtig, alles von der Steuer abzusetzen, was möglich ist.

 

Ab diesem Jahr habt ihr für die Steuererklärung ein bisschen länger Zeit. Diejenigen, die ihre Steuererklärung selber machen, müssen diese bis spätestens 31. Juli 2019 einreichen (2018 war es noch der 31. Mai). Und diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen, haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit (2018 war es noch der 31. Dezember).

 

Damit ihr für eure Steuererklärung bestens gerüstet seid, zeigen wir euch zehn Dinge, die jeder von der Steuer absetzen kann:

 

1. Umzugskosten

Neuer Job, neue Stadt, neue Wohnung. Wenn ihr aufgrund eines neuen Berufs umziehen müsst, so könnt ihr dies als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt übrigens auch für angehende Studenten.

Wenn ihr z.B. privat mit eurem Partner zusammenzieht, so kann ein Teil der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Die Arbeitskosten einer Spedition z.B. können ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

 

2. Betriebskosten

    Zum Jahresbeginn erreicht die Mieter die Betriebskostenabrechnung – für so manchen Mieter kommt es hier zu Nachzahlungen, nur wenige bekommen etwas zurück. Diese Kosten könnt ihr ebenfalls von der Steuer absetzen.

    Das heißt: Kosten für den Hausmeister, Reinigung des Gebäudes oder die Gartenpflege sind von der Steuer absetzbar. Hier ist es wichtig, dass die Kosten anteilig aufgeschlüsselt sind. Diese Kosten könnt ihr als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen angeben.

     

    3. Kontaktlinsen, Brillen & Co.

      Ihr benötigt eine Sehhilfe? Dann könnt ihr die Kosten dafür bei der Steuer geltend machen. Egal, ob Brille, Kontaktlinsen oder das dazugehörige Pflegemittel – wenn ihr hierfür ein Attest vom Augenarzt habt, könnt ihr diese Kosten als außergewöhnliche Belastung in eurer Steuererklärung angeben.

      Schutz- oder Bildschirmbrillen aus beruflichen Gründen könnt ihr hingegen unter dem Punkt Werbungskosten anführen.

       

      4. Fahrtkosten

      Egal, ob mit Auto, Bus, Bahn oder Fahrrad – die Fahrtkosten zur Arbeit könnt ihr von der Steuer absetzen. Hier werden pauschal 30 Cent pro Kilometer gerechnet. Allerdings zählt nur eine Strecke pro Arbeitstag, nicht Hin- und Rückweg und nur die kürzeste Strecke. 

       

      5. Fachliteratur

      Ihr wollt euch in eurem Job weiterbilden oder euch z.B. zum Thema Steuererklärung informieren – die Kosten für Fachbücher sowie Fachzeitschriften könnt ihr hierfür in der Steuererklärung angeben. Außerdem könnt ihr auch kostenpflichtige Seminare oder Fortbildungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

       

      6. Bewerbungskosten

      Was euch beruflich voranbringt, kann steuerlich abgesetzt werden. So auch die Bewerbungskosten (z.B. Bewerbungsfotos, -mappe, sonstige Materialien). Dazu gehören auch die Kosten für die Anfahrt zu den Bewerbungsgesprächen. Diese könnt ihr unter dem Punkt Werbungskosten anführen.

      Wer keine Quittungen mehr vorlegen kann, der kann für Online-Bewerbungen pauschal 2,50 Euro und für Post-Bewerbungen pauschal 8,50 Euro angeben. Für den Fall, dass ein Nachweis eingefordert wird, reichen hier die Kopien der Bewerbungsschreiben und -antworten aus.

       

      7. Versicherungskosten

      Wer sich versichert, der kann mit einer Steuerrückzahlung belohnt werden. Altersvorsorge, Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Haftpflichtversicherungskosten können z.B. als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.

       

      8. Ehrenamtliche Tätigkeit & Spenden

      Wer anderen etwas Gutes tut, kann ebenfalls belohnt werden. Wenn ihr z.B. Geld spendet oder euch ehrenamtlich betätigt, so könnt ihr dies ebenfalls unter dem Punkt Sonderausgaben steuerrechtlich absetzen lassen.

      Egal, ob Kirchenverein, Sportverein oder Feuerwehr – wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, der kann einen einmaligen Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von mindestens 720 Euro erhalten.

       

      9. Arztkosten & Medikamente 

      In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für benötigte Medikamente oder anfallende ärztliche Behandlungen. Doch oft wird bei weitem nicht alles erstattet. Die Kosten für verordnete Medikamente und Behandlungen, die eure Krankenkasse nicht übernimmt, könnt ihr in eurer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben.

      Ebenso könnt ihr Pflegekosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, beim Finanzamt angeben.

       

      10. Telefonkosten

      Wer sein privates Telefon für berufliche Zwecke nutzt, kann die Telefonkosten von der Steuer absetzen. Ohne jeden Nachweis könnt ihr hierfür ca. 20 Prozent der Kosten (maximal 20 Euro) zurück erhalten.

       

       

      Habt ihr noch weitere Tipps, was man von der Steuer absetzen kann? Dann lasst uns doch gerne einen Kommentar da!

       


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